Der moderne Wehrdienst kommt!
Wir haben nach langen Diskussionen den modernen Wehrdienst verabschiedet. Damit schaffen wir Verbindlichkeit beim notwendigen Personalaufwuchs der Bundeswehr mit dem klaren Signal:
Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann, damit es sich nicht verteidigen muss.
Um geeignete Kandidaten für die Musterung zu finden, müssen Männer mit 18 Jahren ab Januar 2026 einen Fragebogen ausfüllen – für Frauen ist das freiwillig. Wehrpflichtige Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 werden zudem verpflichtet, sich mustern zu lassen. Die verpflichtenden Musterungen erfolgen ab dem 1. Juli 2027, wenn die dafür erforderlichen Strukturen aufgebaut sind. Freiwillige Musterungen sind immer möglich.
Der Wehrdienst selbst bleibt zunächst freiwillig. Der Grundwehrdienst beträgt mindestens sechs Monate. Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst sind ebenfalls möglich.
Um den Wehrdienst attraktiver zu machen, wird er mit 2.600 Euro pro Monat vergütet. Zuschüsse zum LKW- oder PKW-Führerschein gibt’s ab einer Verpflichtung von 12 Monaten.
Nur wenn sich nicht genug Freiwillige verpflichten, kann der Bundestag eine neue Bedarfswehrpflicht einführen.
Wichtig zu erwähnen: Kein Wehrdienstleistender wird ohne seine Zustimmung in einen Auslandseinsatz entsendet.
Die militärische Sicherheit wächst
Mit einem weiteren Gesetz verbessern wir die „Militärische Sicherheit“ und stärken den Schutz der Bundeswehr gegen Spionage, Sabotage, Extremismus und Cyberangriffe.

Wir entlasten Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen:
Wir halten unsere Versprechen und belohnen diejenigen, die unser Land voranbringen, anpacken und sich für Deutschland engagieren.
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 haben wir diese Woche deshalb weitere Entlastungen für Bürger und Unternehmen beschlossen, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten. Davon profitieren die Gastronomie, die Berufstätigen und die zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer:
Außerdem haben wir die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmalig zugelassen oder umgerüstet werden, im Kraftfahrzeugsteuergesetz bis Ende 2035 verlängert. Die Begrenzung auf zehn Jahre soll den Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges erhöhen.
