Nichtstun ist keine Option: Mit Sanierung der Krankenkassen und technologieoffener Gebäudemodernisierung gemeinsam vorankommen!

Vor Beginn der Parlamentarischen Sommerpause arbeitet die Koalition an vielen entscheidenden Themen gleichzeitig. Im Bundestag standen diese Woche 13 erste Lesungen auf der Tagesordnung, darunter vor allem die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung und das neue Gebäudemodernisierungsgesetz. Gleichzeitig fanden und finden dazu konstruktive Gespräche mit Verbänden und Unternehmen statt, denn diese Reformen sind ein Gemeinschaftsprojekt von Staat und Gesellschaft. Ein Gemeinschaftsprojekt mit dem übergeordneten Ziel: Aufschwung und Fortschritt für unser Land.

Wir brauchen Wachstum. Aufschwung ist die Voraussetzung für sichere Arbeitsplätze, steigende Löhne und die Gewissheit, dass sich Anstrengung wieder lohnt.

Nichtstun ist keine Option – Reformen ein Muss

Wir alle wissen, kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es eingebracht worden ist. An der ein oder anderen Stelle werden sicher noch Änderungen vorgenommen. Unterm Strich muss aber allen klar sein: Nichtstun ist keine Option mehr. Besonders beim Gesundheitssystem, das wir heute haben, können wir uns dies schlicht und einfach nicht mehr leisten.

Die vor uns liegenden Reformen werden jedem von uns einiges zumuten. Dessen sind meine Kolleginnen und Kollegen und ich uns bewusst. Aber: Wenn wir die Errungenschaften unseres Sozialstaates erhalten und wieder mehr Wachstum und Arbeit schaffen wollen, muss dies auch mit Kürzungen einhergehen, um eine Kostenexplosion und damit steigende Beiträge und Lohnnebenkosten zu vermeiden.

Sanierung der Krankenkassen

Gerade die Sanierung der Krankenkassen ist deshalb so wichtig, weil sich eine riesige Finanzlücke auftut, die ohne Reform nur über steigende Beitragszahlungen von Versicherten und Arbeitgebern gestopft werden könnte. Wenn Arbeit aber immer teurer wird, dann sind Arbeitsplätze bedroht und das Wirtschaftswachstum wird ausgebremst.

Ich möchte nochmals betonen:

Nichtstun wäre die teuerste und unsozialste aller Optionen.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das wir in dieser Woche erstmals im Bundestag beraten haben, dient ausdrücklich dazu, die Empfehlungen der „FinanzKommission Gesundheit“ umzusetzen, um die Krankenkassen-Beitragssätze ab 2027 dauerhaft zu stabilisieren. Deshalb sollen in allen Leistungsbereichen die Vergütungsanstiege künftig auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der GKV begrenzt werden. Dazu sollen alle einen Beitrag leisten.

Niemand soll überfordert werden

Bei den anstehenden Beratungen im Gesundheitsausschuss werden alle Regelungen aus dem Gesetzentwurf noch einmal überprüft, denn wir wollen, dass die Reform sozial ausgewogen ist. Niemand soll überfordert werden.

Einstieg in systematische Veränderungen

Das Reformpaket im Gesundheitsbereich ist nicht einfach nur ein Sparpaket, wie vielfach kritisiert wird. Es geht um Reformen, um Wachstum zu ermöglichen, um neue Schulden zu vermeiden und darum, die Stabilität unserer Sozialsysteme zu sichern.

Das GKV-Stabilisierungsgesetz ist ein wichtiger Einstieg in systematische Veränderungen, besonders in Richtung mehr Prävention, weniger Bürokratie und eine bessere Patientensteuerung.

 

Heizungseinbau: Bürger können wieder frei entscheiden

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz schaffen wir das alte umstrittene Habecksche Heizungsgesetz ab – ein Bürokratiemonster, das den Menschen die Freiheit nahm zu entscheiden, wie sie künftig heizen wollen. Diese Freiheit geben wir den Haus- und Wohnungseigentümerinnen und Eigentümern jetzt zurück. Dadurch beseitigen wir Bürokratiekosten von bis zu 5 Mrd. Euro einsparen.

Das neue Gesetz ist technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher. So entfällt u.a. die Vorgabe eines pauschalen Anteils von mindestens 65% erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu-und Bestandsbauten.

Künftig können neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Im Sinne der Klimaschutzziele sorgen wir dafür, dass diese Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen zunehmenden Anteil kohlendioxid-neutraler Brennstoffe nutzen (Bio-Treppe). Wir sorgen dafür, dass die Mieter vor überhöhten Nebenkosten infolge des Einbaus einer unwirtschaftlichen Heizung geschützt sind. Mit dem Gesetzentwurf werden zudem die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 1:1 in nationales Recht umgesetzt.

Mit weiteren Gesetzesvorhaben werden wir den Netzausbau vorantreiben und sicherstellen, dass ab Anfang der 2030er Jahre keine Versorgungslücke entsteht, wenn Wind und Sonne nicht ausreichend Strom liefern.