Nicht vergessen: Mittel aus der Sportmilliarde beantragen – bis 15. Januar!

An alle Städte und Gemeinden in meinem Wahlkreis: Noch bis zum 15. Januar können Sie Mittel aus der Sportmilliarde für die Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten beantragen. Damit Vereine, Schulen und Sportgruppen wieder die besten Bedingungen für ihren Sport haben.

Im Rahmen der Sportmilliarde für den Breitensport über vier Jahre stellen wir 2026 333 Mio. Euro bereit. Die erste Tranche für 2025 geht nun zügig an den Start. Wegen der hohen Nachfrage wird es außerdem zusätzlich ein Programm zur Sanierung von Schwimmbädern mit 250 Mio. Euro geben.

Was wird gefördert?

Mit der „Sportmilliarde“ fördern wir gezielt

  • die Sanierung und Modernisierung kommunaler Sporthallen, Schwimmbäder und Sportplätze
  • energieeffiziente und barrierefreie Umbauten,
  • Maßnahmen, die den Sportbetrieb langfristig sichern.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Projektzuschuss bei einem Fördersatz bis zu 45 Prozent, bei Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent. Der Höchstbetrag ist acht Millionen Euro. Auch die Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte, zum Beispiel an Vereine, ist grundsätzlich möglich.

Die Sportmilliarde ist aber nicht nur ein starkes Zeichen für den Sport, die Kommunen, für Teamgeist, Fairness, Gemeinschaftsgefühl und Gesundheit – sondern auch für Bürokratieabbau und effizienten Mitteleinsatz.

So werden die Förderrichtlinien deutlich vereinfacht und verschlankt. Und der Bund weist den Kommunen die Fördermittel pauschal zu.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Die Anträge stellen Kommunen und Landkreise direkt über das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung BBSR.

Alle Infos und Fristen gibt’s beim BBSR.

Ich hoffe, dass viele Kommunen aus meinem Wahlkreis diese Chance nutzen, um ihre Sportstätten fit für die Zukunft zu machen.

 

Foto: Markus Distelrath, Pixabay