Neue Ordnung im Asylsystem begrenzt irreguläre Zuwanderung!

Auch bei der Steuerung irregulärer Zuwanderung haben wir diese Woche einen weiteren Schritt nach vorne gemacht.

Am Freitag haben wir die neuen Regelungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems GEAS in deutsches Recht überführt. Damit werden verbindliche Standards für alle EU-Staaten geschaffen und wieder Ordnung in Asylsystem gebracht.

Damit schützen wir die wirklich Schutzbedürftigen und begrenzen irreguläre Migration.

Die Asylverfahren werden überwiegend an die EU-Außengrenzen verlagert. Wer keine Aussicht auf Schutz in der EU hat, soll in Lagern an den Außengrenzen das komplette Asylverfahren durchlaufen.

Und alle, die bereits in einem anderen EU-Staat registriert sind – sogenannte Dublin-Flüchtlinge -, können sich nicht einfach ein neues Zielland wie Deutschland aussuchen, sondern werden konsequent in das Erstaufnahmeland zurückgeschickt. Wenn feststeht, dass ein anderer EU-Staat für den Asylbewerber zuständig ist, dann wird es auch nur noch in diesem Staat Sozialhilfe geben.

Außerdem: Wer im Asylverfahren täuscht oder unterzutauchen droht, kann künftig in Asylverfahrenshaft landen.