Als langjähriger Bürgermeister und aktives Kreistagsmitglied weiß ich aus eigener Erfahrung, wie wichtig eine solide Finanzausstattung der Städte und Gemeinden ist. Gerade hier wird darüber entschieden, ob Straßen saniert, Schulen modernisiert, Feuerwehren gut ausgestattet oder Kindergärten ausgebaut werden können.
Dafür brauchen die Kommunen eine verlässliche finanzielle Grundlage.
Umso wichtiger ist es, dass der Bund dort unterstützt, wo die Belastungen besonders hoch sind, damit dringend benötigte Investitionen nicht länger auf der Strecke bleiben.
Zwei Gesetzesvorhaben lagen mir diese Woche als Kommunalpolitiker deshalb besonders am Herzen. Denn sie werden helfen, die angespannte Finanzlage zahlreicher Kommunen zu lindern, die kommunalen Handlungsspielräume zu erweitern und damit auch den Aufschwung insgesamt zu fördern:
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Klares Signal für mehr kommunale Investitionen
Am Freitag haben wir das Infrastruktur-Zukunftsgesetz verabschiedet, das nicht nur dafür sorgt,
Das Zukunftsgesetz ermöglicht den Kommunen auch, kommunale Eigenmittel bei Bundesförderprogrammen zukünftig auch aus Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität zu bestreiten.
Damit lösen wir das Problem, dass Kommunen allzu oft bereitstehende Bundesmittel nicht abgerufen haben, weil sie den erforderlichen Eigenanteil nicht aufbringen konnten. Damit setzen wir ein klares Signal für mehr kommunale Investitionen – besonders in struktur- und finanzschwachen Kommunen.


Das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz kommt!
Besonders begrüße ich, dass wir diese Woche einen Gesetzentwurf eingebracht haben, mit dem der Bund die Länder und Kommunen in dieser Wahlperiode zusätzlich mit vier Milliarden Euro unterstützt und gerade damit mehr Handlungsspielräume der Kommunen für Investitionen öffnet:
Dieses Gesetz ist ein klares Bekenntnis des Bundes für die Kommunen. Das hat auch mein Bundestagskollege Klaus Mack, neu gewählter Fraktionsvize und Vorsitzender unserer AG Kommunalpolitik in seiner Rede hervorgehoben.

Foto: Screenshot Parlaments-TV
„Wer bestellt, bezahlt“: Bund und Länder einigen sich auf weitere Entlastungen für Kommunen
Gute Nachrichten für die Kommunen auch von der Ministerpräsidenenkonferenz: Bund und Länder haben sich am Donnerstag nach monatelangen Verhandlungen auf eine Neuregelung ihrer Finanzbeziehungen geeinigt.
Ab September soll das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ greifen.
Das heißt: Wenn der Bund neue Sozialleistungsgesetze beschließt, soll er künftig rund 80 Prozent der Kosten übernehmen, um vor allem die Kommunen zu entlasten.
Die Entlastung soll über die Verteilung von Umsatzsteuerpunkten erfolgen und ab einer Schwelle von 200 Millionen Euro greifen.