Allen Unkenrufen zum Trotz möchte ich eine Lanze für die Eckpunkte des neuen Heizungsgesetzes bzw. des Gebäudemodernisierungsgesetzes brechen, mit denen wir notwendige Veränderungen angestoßen haben, die bis Ostern in einen Gesetzentwurf münden sollen, den wir dann im Bundestag weiter beraten.
Damit ist das Habeck‘sche Heizungsgesetz bald Geschichte. Das neue Gesetz wird einfacher, bürokratieärmer, technologieoffener und praxistauglicher sein. Neben Wärmepumpen, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizungen können auch Gas- und Ölheizungen weiter eingebaut werden. Es gibt mehr Freiheit und klare Regeln.

Mehr Entscheidungsfreiheit beim Heizungstausch
Mit anderen Worten: Eigentümer von Häusern und Wohnungen können damit wieder selbst entscheiden, ob sie ihre Heizung austauschen wollen und womit. Maßgeschneiderte Lösungen sind möglich. Auch der Klimaschutz ist berücksichtigt, denn wir werden den Einbau von Wärmepumpen mindestens bis 2029 weiter staatlich fördern und wollen auch neue Öl- und Gasheizungen umweltfreundlicher machen – mit einem steigenden Anteil an CO2-neutralen Brennstoffen ab 2029 und einer moderaten Grüngas- und Grünölquote ab 2028.
Gleichzeitig werden wir eine Regelung einführen, die Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Einbau unwirtschaftlicher Heizungen schützt.
Vorteile auch für kleine Kommunen
Kleine Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnern profitieren besonders von der Abschaffung des Ampel-Heizungsgesetzes, denn damit ist auch eine Reform des Wärmeplanungsgesetzes verbunden. Dadurch entfallen für diese Kommunen rund 80 Prozent der Regeln, die die Wärmeplanung betreffen. Das ist ein wichtiges Signal an über 10.000 kleine Städte und Gemeinden in Deutschland.
Weitere Informationen zu den Eckpunkten gibt es hier: faq-gebaeudemodernisierungsgesetz.pdf.
