Krisen- und kriegsbedingt sind auch die beiden Herausforderungen, über die wir diese Woche in der Klausurtagung meiner AG Menschenrechte und Humanitäre Hilfe mit Expertinnen und Experten diskutiert haben.
Die erste Herausforderung:
Wie machen wir das internationale System der humanitären Hilfe durch Strukturreformen so effizient, dass wir den notleidenden Menschen vor dem Hintergrund weltweit schrumpfender Budgets und dem durch die Zunahme von Konflikten und Klimaschäden gleichzeitig wachsenden Bedarf weiter so gut wie möglich helfen und dadurch auch Fluchtgründe vermindern können?
Eine große Aufgabe – um mehr, als der größte Geber USA durch die Abwicklung der Entwicklungsbehörde USAID praktisch ausfällt.
Geld bleibt essentiell – aber Strukturreformen sind jetzt noch dringender, um wenigstens das Schlimmste zu verhindern.
Das Auswärtige Amt arbeitet mit Hochdruck an Lösungen, um den sogenannten Humanitarian Reset, also die grundlegende Reform des internationalen humanitären Hilfesystems voranzutreiben.
Hauptakteure des Systems und besonders gezwungen zu Reformen sind vor allem die großen UN-Organsiationen wie Unicef, das Welternährungsprogramm WFP, die UN-Flüchtlingsorgansition UNHCR oder das UN-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten UNRWA – aber auch das Internationale Rote Kreuz IKRK, der Rote Halbmond sowie internationale NGOs und Hilfsorganisationen wie Save the Children, Oxfam International, Ärzte ohne Grenzen oder – viel kleiner – help e.V.
Dr. Thorsten Klose-Zuber, Generalsekretär von help e.V. und eine Verteterin des Auswärtigen Amtes stellten verschiedene Reformansätze vor,
die geeignet sind, um Personal, Verwaltung und Mittel in der humanitären Hilfe einzusparen und effizienter einzusetzen.

Gemeinsam mit Dr. Thorsten Klose-Zuber/help e.V.
Vorrangige Ziele müssen sein:
Derzeit geht der Großteil der staatlichen humanitären Mittel an UN-Organisationen, wie die Grafik zeigt – das ist im Hinblick auf die Effizienz zu überprüfen.

Wir werden den Reformprozess eng begleiten.
Die zweite Herausforderung, der wir uns endlich stellen müssen:
Was müssen wir tun, um den bis zu 400.000 Frauen, die bei uns in Deutschland in brutalster Weise und bei absolut menschenunwürdigen Bedingungen unter zunehmendem Menschenhandel, Zwangsprostitution und damit verbundener Gewalt und Organisierter Kriminalität leiden, endlich wirksam zu helfen – zum Beispiel durch die Einführung des Nordischen Modells?
Das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz von 2016 hat seine Ziele jedenfalls gründlich verfehlt und kann erst recht den heutigen Herausforderungen nicht gerecht werden.
Darin waren sich auch die drei Expertinnen und Experten einig, mit denen wir uns über den großen Handlungsbedarf und notwendige Maßnahmen ausgetauscht haben.
Prostitution fördert Frauenhass
Die Journalistin Barbara Schmid gibt den betroffenen Frauen eine Stimme in ihren Büchern – u.a. „Die (un)verborgene Gewalt gegen Frauen: Wie Prostitution den Frauenhass in unserer Gesellschaft fördert, zur Gefahr für jede Frau wird und was wir dagegen tun können“. Sie berichtete uns von unhaltbaren Zuständen in der Prostitution und dem Leid der vielen Frauen, die sie befragt hat, die alle traumatisiert sind.
Nach ihren und anderen Recherchen sind 80 bis 90 Prozent der Prostituierten Opfer von Zwangsprostitution und kommen zum großen Teil aus Osteuropa, oder sie sind Opfer von sogenannten Loverboys, die sie in die Prostitution treiben. Nur die wenigsten Prostituierten in Deutschland haben sich registriert, aktuell rund 32.000. Die Dunkelziffer ist hoch, bis zu 400.000. Und die Missstände in der Prostitution und in ihrem Umfeld haben sich in den letzten zehn Jahren zunehmend verschlechtert, und das auch wegen der Freizügigkeit durch das Prostituiertenschutzgesetz.

Die Journalistin Barbara Schmid bei ihrem Vortrag auf unserer Klausurtagung
Wenig Möglichkeiten für die Polizei
Das konnte Dr. Elke Bartels, frühere Polizeipräsidentin von Duisburg, nur bestätigen. Sie kritisierte zudem die mangelhaften Eingriffsmöglichkeiten der Polizei bei der Untersuchung von Missständen u.a. in Bordellen, da Prostitution bei uns legal ist und dafür nur die Ordnungsämter zuständig sind.
Keine Freiwilligkeit in der Zwangsprostitution
Prof. Dr. Gregor Thüsing Prof. Dr. Gregor Thüsing ermutigte uns, die Freiwilligkeit in der Prostitution äußerst kritisch zu hinterfragen und betonte die Schutzpflicht des Staates gegenüber den Prostituierten. Wir dürfen unsere Maßstäbe nicht verlieren. Zwangsprostitution kann niemals freiwillig sein.
Umstrittene Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes als Basis für die Expertenkommission
Inzwischen hat eine Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes stattgefunden, deren Ergebnisse jedoch umstritten sind.
Dennoch soll die kürzlich von Bundesministerin Karin Prien einberufene unabhängige Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten auf der Grundlage des Evaluationsberichts Empfehlungen für die Politik erarbeiten, die fundierte und sachlich gut begründete Entscheidungen insbesondere zum Schutz vor Zwangsprostitution und Menschenhandel möglich machen.
Ich vertraue dabei auf die Expertise der Kommissionmitglieder, zu denen auch unsere beiden Experten Dr. Elke Bartels und Prof. Dr. Gregor Thüsing gehören.
Nordisches Modell als Lösung?!
Mit beiden haben wir auch über ihre Einschätzung des Nordischen Modells gesprochen, mit denen u.a. unsere Nachbarländer Schweden und Frankreich bereits gute Erfahrungen bei der Eindämmung der Prostitution gemacht haben. Die Widerstände dagegen waren auch in diesen Ländern zunächst groß – immerhin ist auch ein Milliardengeschäft mit Prostitution verbunden, in Deutschland von rund 14 Mrd. Euro im Jahr. Heute gibt es große Zustimmung in der Bevölkerung dieser Länder, und die Prostitution und die Gewalt haben stark abgenommen.
Kernpunkte des Modells sind:
Wegen dieser Vorteile hat sich meine Fraktion in der letzten Wahlperiode für die Einführung des Nordischen Modells auch in Deutschland eingesetzt, ein entsprechendes Positionspapier verabschiedet und das Nordische Modell ins Wahlprogramm geschrieben.
Jetzt aber sind die Karten wieder neu gemischt, und wir müssen alle noch viel Überzeugungsarbeit besonders bei unserem Koalitionspartner SPD leisten, um diese Lösung umsetzen zu können.
Herzlichen Dank an alle Expertinnen und Experten, die uns bei unserer Klausurtagung Rede und Antwort standen!

Bei der Klausurtagung unserer AG Menschenrechte und Humanitäüre Hilfe mit unseren Expertinnen und Experten zum Thema Zwangsprostitution: Barbara Schmid, Dr. Elke Bartels und Prof. Dr. Gregor Thüsing (vlnr)