Heftige Diskussionen über die Grundgesetzänderungen zur Schuldenbremse – tragfähige Einigung mit den Grünen nach der Debatte!

Sondervermögen für die Infrastruktur und Lockerung der Schuldenbremse für mehr Sicherheit – in der gestrigen Bundestagsdebatte über die dafür notwendigen Grundgesetzänderungen haben die Redner der Union und der SPD – allen voran Friedrich Merz noch einmal intensiv gerade bei den Grünen um Zustimmung geworben, denn nur mit ihnen können wir die notwendige Zweidrittelmehrheit für die Änderung des Grundgesetzes erreichen.

 

Friedrich Merz bei seiner Rede zur Grundgesetzänderung, Foto: Screenshot Parlaments-TV

Außergewöhnliche Ereignisse erfordern außergewöhnliche Maßnahmen

Außergewöhnliche Ereignisse erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Die Bedrohung durch Russland wächst dramatisch, die USA sind kein verlässlicher Partner mehr für uns. Wir sind in Deutschland und Europa auf uns allein gestellt und müssen eigenständig Stärke zeigen, Verantwortung übernehmen.

Wir leben in einer brutalen Zeitenwende, in der alte Gewissheiten nicht mehr zählen, die Mut und neues Denken erfordert – eine historische Herausforderung, die ihren Preis hat.

Nach der Debatte: Nach hartem Ringen tragfähiger Kompromiss mit den Grünen

Nach der Debatte gingen die Verhandlungen mit den Grünen die ganze Nacht weiter.

Ich bin erleichtert, dass wir heute nach hartem Ringen einen Durchbruch erreicht haben und uns darauf einigen konnten, diese Grundgesetzänderung nächste Woche gemeinsam mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit zu verabschieden.

Dabei haben alle Seiten einen weiten Weg zurückgelegt, große Kompromissfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein bewiesen und gezeigt: Die parlamentarische Mitte ist handlungsfähig.

Sehen Sie hier dazu die Statements von Friedrich Merz und Alexander Dobrindt nach der heutigen Fraktionssitzung.

Einigung zur Grundgesetzänderung: Drei Säulen

Auf diesen drei Säulen beruht nun die finale Einigung von Union, SPD und Grünen:

  1. Für mehr Mittel für die Verteidigungsfähigkeit wird die Schuldenbremse modifiziert. Nur Verteidigungsausgaben bis zu 1% des Bruttoinlandsprodukts werden auf den regulären Haushalt angerechnet. Unter Verteidigungsausgaben zählen auch Ausgaben für die Stärkung des Zivil- und Bevölkerungsschutzes, der IT-Sicherheit, der Nachrichtendienste und für die Hilfe für angegriffene Staaten.
  2. Die Länder sollen künftig mit 0,35% des BIP von der Schuldenbremse abweichen dürfen. Das entspreche etwa 16 Milliarden Euro für alle Länder zusammen. Damit können sie dann – ebenso wie der Bund – flexibler agieren.
  3. Das Sondervermögen für die Infrastruktur in Höhe von 500 Mrd. Euro über 10 Jahre wird im Grundgesetz verankert und soll jetzt explizit nur für „zusätzliche“ Investitionen zur Verfügung stehen, also nicht für Konsumausgaben oder Umschichtungen im Haushalt. Der Klima- und Transformationsfonds soll jetzt 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen erhalten, um Ausgaben für den Klimaschutz und die Energiesicherheit zu finanzieren. Die Länder erhalten ebenfalls 100 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen.

Starkes Signal der Entschlossenheit

Trotz aller Zweifel, die auch ich angesichts der großen Summen habe:

Auch ich werde nächste Woche der Grundgesetzänderung zustimmen.

Wir brauchen gerade JETZT! ein starkes Signal der Entschlossenheit und Handlungsfähigkeit,

an unsere Bevölkerung, an unsere Partner in Europa, an die USA – und gerade auch an Russland und an China.

Schon die Ankündigung allein hat uns letzte Woche großen Respekt bei unseren europäischen Partnern eingebracht: „Germany is back!“ Ein starkes Europa braucht ein starkes Deutschland. Nur wenn wir unserer großen Verantwortung jetzt gerecht werden, können wir den Frieden in Europa und unsere freiheitlich-demokratische Lebensweise auch für künftige Generationen gemeinsam verteidigen.

Dreiklang erforderlich: Investieren – Konsolidieren – Reformieren:

Die Lockerung der Schuldenbremse ist kein Blankoscheck.

Friedrich Merz spricht mir aus der Seele, wenn auch er noch einmal betont: Nur neues Wirtschaftswachstum kann hohe Ausgaben auf Dauer ermöglichen. Das Sondervermögen muss eingebettet sein in eine umfassende Reformagenda für unser Land.

Wir brauchen also einen Dreiklang:

  1. von Investitionen in die Zukunft,
  2. von echten Einsparungen und klaren Prioritäten im Haushalt, damit wir mittelfristig die Schuldenbremse wieder einhalten können,
  3. von einer durchgreifenden Reformagenda für einen modernen und schlanken Staat, wie wir auch in unserem Sondierungspapier beschrieben haben.